HelloFresh SE platziert Aktien zum finalen Angebotspreis von EUR 10,25 pro Aktie

Mi., 01 Nov. 2017 19:50:51
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DGAP-News: HelloFresh SE / Schlagwort(e): Börsengang

01.11.2017 / 19:50
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HelloFresh SE platziert Aktien zum finalen Angebotspreis von EUR 10,25 pro Aktie

- Gesamtbruttoerlöse von rund EUR 318 Millionen (bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option)

- Marktkapitalisierung von rund EUR 1,7 Milliarden (bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option)

- Erster Handelstag voraussichtlich am 2. November 2017


Berlin, 1. November 2017 - Die HelloFresh SE, führender globaler Anbieter von Kochboxen, hat in Beratung mit den Konsortialbanken den finalen Angebotspreis für die Aktien auf EUR 10,25 pro Aktie festgelegt. Dies entspricht einer Marktkapitalisierung von EUR 1,6 Mrd. (ohne Ausübung der Greenshoe-Option) bzw. von EUR 1,7 Mrd. (bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option). Das Angebot war über die gesamte Preisspanne gezeichnet und zum Ausgabepreis mehrfach überzeichnet. Alle 31.050.000 angebotenen Aktien (davon 4.050.000 Aktien aus der Mehrzuteilungsoption) wurden im Zuge des Börsengangs platziert.

Die gesamten Bruttoerlöse aus dem Börsengang betragen ungefähr EUR 277 Millionen ohne Greenshoe-Option und ungefähr EUR 318 Millionen bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option. Die Nettoerlöse aus der Kapitalerhöhung und einer möglichen Ausübung der Greenshoe-Option fließen ausschließlich der HelloFresh SE zu. Das Unternehmen beabsichtigt, diese zur Finanzierung des weiteren Wachstums sowie zum Ausbau seiner führenden Marktpositionen weltweit einzusetzen.

"Wir freuen uns außerordentlich über die hohe Nachfrage nach HelloFresh-Aktien", sagt Dominik Richter, CEO und Mitgründer der HelloFresh SE. "Das hohe Interesse von angesehenen Investoren auf der ganzen Welt bestätigt, dass auch der öffentliche Markt von HelloFreshs Wachstumspotential überzeugt ist. Mit den neuen Mitteln sind wir in einer exzellenten Position, um unsere Wachstumsstrategie weiter umzusetzen, und zukünftig noch größeren Einfluss auf das Leben von Millionen von Menschen zu haben. Das ist etwas, was uns begeistert und wir können es kaum erwarten, damit loszulegen."

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen haben sich die Gesellschaft und die bestehenden Aktionäre auf eine Lock-up-Frist von 180 Tagen verständigt, welche am ersten Handelstag beginnt. Das Management der HelloFresh SE hat eine Lock-up-Frist von zwölf Monaten vereinbart.

Der Handel in den Aktien der Gesellschaft beginnt voraussichtlich am 2. November 2017 im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard). Die Wertpapierkennnummer (WKN) lautet A16140, die internationale Wertpapierkennung (ISIN) DE000A161408 und das Börsenkürzel HFG.

Die Deutsche Bank, J.P. Morgan, Morgan Stanley, Berenberg und BNP Paribas fungieren als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners. Rabobank wurde als Co-Lead Manager mandatiert.

Pressekontakt

Eva Switala
Global Head of PR
HelloFresh SE
+49 (0) 160 98 082 688
es@hellofresh.com
www.hellofreshgroup.com
 

 

Über HelloFresh

HelloFresh ist der führende Kochbox-Anbieter der Welt und in den USA, Großbritannien, Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Australien, Österreich, der Schweiz sowie Kanada tätig. Im 3-Monatszeitraum vom 1. April 2017 bis zum 30. Juni 2017 hat HelloFresh 33,7 Millionen Mahlzeiten an 1,3 Millionen Kunden ausgeliefert. HelloFresh wurde im November 2011 gegründet und startete das globale Phänomen der Kochboxen. Das Unternehmen besitzt Büros in Berlin, New York, London, Amsterdam, Zürich, Sydney und Toronto.

Rechtlicher Hinweis

Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen betreffend das Geschäft, die wirtschaftliche Entwicklung und die Ergebnisse der HelloFresh SE (die "Gesellschaft"), des HelloFresh Konzerns oder der Branche, in der der HelloFresh Konzern tätig ist. Diese Aussagen können durch Signalwörter wie etwa "erwarten", "glauben", "schätzen", "planen", "zielen" oder "prognostizieren" und ähnliche Ausdrücke oder aus dem Kontext heraus identifiziert werden. Zukunftsgerichtete Aussagen betreffen Aussagen zu Strategie, Ausblick und Wachstumserwartungen; Zukunftspläne und Potenzial für zukünftiges Wachstum; Wachstum der Produkte und Dienstleistungen in neuen Märkten; Branchentrends; sowie die Auswirkungen regulatorischer Initiativen. Diese Aussagen wurden auf Basis aktueller Informationen und Annahmen getroffen und unterliegen Risiken und Unsicherheiten. Verschiedene Faktoren können die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse können wesentlich von jenen Abweichen, die in diesem Dokument beschrieben sind und weder die Gesellschaft noch irgend eine andere Person übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung für die Richtigkeit der in diesem Dokument enthaltenen Ansichten oder der zugrundeliegenden Annahmen. Es wird keine Verantwortung übernommen, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Die Angebotsperiode ist bereits abgelaufen.

Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die "Wertpapiere") der HelloFresh SE (die "Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder sonstigen Staaten dar. Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft sind nicht und werden nicht unter dem Securities Act registriert. Die hierin erwähnten Wertpapiere werden in die USA nur gemäß Rule 144A unter dem Securities Act ausschließlich an "Qualified Institutional Buyers", wie in Rule 144A definiert, verkauft.

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Im Zusammenhang mit der Platzierung der Angebotsaktien handeln eine oder mehrere der Konsortialbanken als Stabilisierungsmanager für Rechnung der Konsortialbanken (der "Stabilisierungsmanager") und kann als solcher und in Übereinstimmung mit den rechtlichen Bestimmungen (Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2016/1052) Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen ergreifen, um den Marktpreis der Aktien der Emittentin zu stützen und dadurch einem etwaigen Verkaufsdruck entgegenzuwirken.

Der Stabilisierungsmanager ist nicht zu Stabilisierungsmaßnahmen verpflichtet. Daher werden Stabilisierungsmaßnahmen nicht notwendigerweise ergriffen und können jeder Zeit beendet werden. Solche Maßnahmen können im Börsenhandel der Frankfurter Wertpapierbörse ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Börsenhandels der Aktien der Emittentin am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse vorgenommen werden und müssen spätestens 30 Kalendertag nach diesem Zeitpunkt beendet sein (der "Stabilisierungszeitraum"). Stabilisierungstransaktionen zielen auf die Stützung des Börsenkurses der Aktien der Emittentin während des Stabilisierungszeitraums ab. Diese Maßnahmen können dazu führen, dass der Börsenkurs der Aktien der Emittentin höher ist als es ohne solche Maßnahmen der Fall gewesen wäre. Des Weiteren kann sich vorübergehend ein Börsenkurs auf einem Niveau ergeben, das nicht von Dauer ist.

 



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