ISIN | DE000A161408 |
WKN | A16140 |
Ticker-symbol | HFG |
Primäre Auflistung | Frankfurt Stock Exchange (Prime Standard MDAX) |
Grundkapital | EUR 173.190.562,00 |
Anzahl der ausgegebenen Aktien | 173.190.562 |
Anzahl der ausstehenden Aktien | 165.753.086 |
Die folgende Übersicht zeigt mit Aktien verbundene Stimmrechte (i) wie sie zuletzt von den Aktionären mitgeteilt wurden und (ii) wie sie von den Aktionären im Verhältnis zum Grundkapital des Unternehmens veröffentlicht wurden, sofern keine aktuelleren Informationen direkt oder über ein Drittsystem verfügbar sind. Dabei ist zu beachten, dass sich die zuletzt gemeldete Anzahl an Stimmrechten innerhalb der jeweiligen Schwellenwerte bereits geändert haben könnte , ohne dass der Aktionär verpflichtet war das Unternehmen darüber in Kenntnis zu setzen. Die zugrundeliegenden Stimmrechtsmitteilungen als auch die Mitteilungen nach § 40 Abs. 1 WpHG sind unter Stimmrechtsmitteilungen veröffentlicht.
Active Ownership SICAV SIF SCS | 7,74% |
BIT Capital GmbH | 5,37% |
Morgan Stanley Investment Research (US) | 5,32% |
DSR Ventures GmbH | 5,04% |
HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH | 3,20% |
Deka Investment GmbH | 3,03% |
Employees Provident Fund | 2,89% |
Bestinver Gestión, S.A. | 2,66% |
Norges Bank Investment Management | 2,44% |
Allianz Global Investors GmbH | 2,02% |
The Vanguard Group, Inc. | 2,00% |
Andere Aktionäre | 52,50% |
Treasury shares | 5,79% |
Status 08. Oktober 2024 |
HelloFresh SE
Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 10. Januar mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Mai 2021 Gebrauch zu machen und ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von insgesamt bis zu EUR 250 Millionen aufzulegen, das bei dem aktuellen Börsenkurs ca. 2,4 % der ca. 174 Millionen ausgegebenen Aktien der Gesellschaft entspricht und aus zwei Tranchen bestehen soll. Eine erste Tranche von EUR 125 Millionen (ausschließlich der mit dem Erwerb verbundenen Kosten) wurde am 11. Januar 2022 gestartet und am 2. Februar 2022 beendet. Eine zweite Tranche von bis zu weiteren EUR 125 Millionen soll, abhängig von der Marktentwicklung, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt implementiert werden.
Sämtliche Rückkäufe werden durch Kepler Cheuvreux innerhalb einer vertraglich vereinbarten Preisspanne durchgeführt. Im Falle eines erheblichen Anstiegs des Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft werden keine oder nur ein Teil der geplanten Aktienrückkäufe getätigt. Zurückerworbene Aktien werden eingezogen oder zur Befriedigung von Ansprüchen aus den Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen der Gesellschaft verwendet. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit zu beenden.
Ad-hoc Mitteilung: HelloFresh SE kündigt Aktienrückkaufprogramm über bis zu EUR 250 Millionen an.
Wöchentliche Bekanntmachungen nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
Die wöchentlichen Bekanntmachungen finden Sie hier und auf der Seite der EQS-News.
Transaktionen
Die Geschäfte in detaillierter Form finden Sie hier:
HelloFresh SE
Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408 ) (die „Gesellschaft“) hat am 25. Oktober 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, einen Rückkauf von Aktien der Gesellschaft und, voraussichtlich in geringerem Umfang, von im Mai 2020 begebenen Wandelschuldverschreibungen mit einem Volumen von zusammen bis zu EUR 150 Millionen (ohne Nebenkosten der Rückkäufe) durchzuführen. Der Aktienrückkauf erfolgt auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 12. Mai 2022.
Alle Rückkäufe werden über Banken abgewickelt. Die Aktienrückkäufe sollen nach einem bestimmten Programm erfolgen, das darauf abzielt, eine größere Anzahl von Aktien auf niedrigeren Kursniveaus, eine geringere Anzahl von Aktien auf höheren Kursniveaus und keine Aktien über einem bestimmten Kursniveau zu kaufen; in keinem Fall werden mehr als 15 Millionen Aktien zurückgekauft. Etwaige Rückkäufe von Wandelschuldverschreibungen sollen in kleinen Beträgen auf opportunistischer Basis in Abhängigkeit von der Kursentwicklung erfolgen und sind auf Wandelschuldverschreibungen mit einem Nominalbetrag von insgesamt maximal EUR 50 Millionen (d. h. auf 500 Wandelschuldverschreibungen) begrenzt. Folglich kann es dazu kommen, dass die Gesellschaft nicht die vollen EUR 150 Millionen für Rückkäufe verwenden wird. Der Zweck des Aktienrückkaufs besteht darin, die zurückgekauften Aktien einzuziehen und damit das Grundkapital der Gesellschaft herabzusetzen oder sie zur Erfüllung von Verpflichtungen aus den Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen der Gesellschaft zu verwenden. Ein Rückkauf von Wandelschuldverschreibungen würde die Kapitalstruktur der Gesellschaft weiter verbessern; sofern vorhanden, würden zurückgekaufte Wandelschuldverschreibungen eingezogen.
Das Rückkaufprogramm wird frühestens am 26. Oktober 2023 beginnen und spätestens am 31. Dezember 2024 enden.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, den Rückkauf ihrer Aktien und/oder den Rückkauf der Wandelschuldverschreibungen jederzeit zu ändern oder zu beenden.
Wöchentliche Bekanntmachungen nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
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