HelloFresh SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR)
HelloFresh SE kündigt Rückkauf von Aktien und eines Teils der begebenen Wandelschuldverschreibungen mit einem Volumen von zusammen bis zu EUR 150 Millionen an ISIN: DE000A161408 Berlin, 25. Oktober 2023. Der Vorstand der HelloFresh SE (die „Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, einen Rückkauf von Aktien der Gesellschaft und, voraussichtlich in geringerem Umfang, von im Mai 2020 begebenen Wandelschuldverschreibungen mit einem Volumen von zusammen bis zu EUR 150 Millionen (ohne Nebenkosten der Rückkäufe) durchzuführen. Der Aktienrückkauf erfolgt auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 12. Mai 2022. Alle Rückkäufe werden über Banken abgewickelt. Die Aktienrückkäufe sollen nach einem bestimmten Programm erfolgen, das darauf abzielt, eine größere Anzahl von Aktien auf niedrigeren Kursniveaus, eine geringere Anzahl von Aktien auf höheren Kursniveaus und keine Aktien über einem bestimmten Kursniveau zu kaufen; in keinem Fall werden mehr als 15 Millionen Aktien zurückgekauft. Etwaige Rückkäufe von Wandelschuldverschreibungen sollen in kleinen Beträgen auf opportunistischer Basis in Abhängigkeit von der Kursentwicklung erfolgen und sind auf Wandelschuldverschreibungen mit einem Nominalbetrag von insgesamt maximal EUR 50 Millionen (d. h. auf 500 Wandelschuldverschreibungen) begrenzt. Folglich kann es dazu kommen, dass die Gesellschaft nicht die vollen EUR 150 Millionen für Rückkäufe verwenden wird. Der Zweck des Aktienrückkaufs besteht darin, die zurückgekauften Aktien einzuziehen und damit das Grundkapital der Gesellschaft herabzusetzen oder sie zur Erfüllung von Verpflichtungen aus den Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen der Gesellschaft zu verwenden. Ein Rückkauf von Wandelschuldverschreibungen würde die Kapitalstruktur der Gesellschaft weiter verbessern; sofern vorhanden, würden zurückgekaufte Wandelschuldverschreibungen eingezogen. Das Rückkaufprogramm wird frühestens am 26. Oktober 2023 beginnen und spätestens am 31. Dezember 2024 enden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, den Rückkauf ihrer Aktien und/oder den Rückkauf der Wandelschuldverschreibungen jederzeit zu ändern oder zu beenden.
Rechtlicher Hinweis Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen betreffend das Geschäft, die wirtschaftliche Entwicklung und die Ergebnisse der Gesellschaft, des HelloFresh-Konzerns oder der Branche, in der der HelloFresh-Konzern tätig ist. Diese Aussagen können durch Signalwörter wie etwa „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „planen“, „zielen“ oder „prognostizieren“ und ähnliche Ausdrücke oder aus dem Kontext heraus identifiziert werden. Zukunftsgerichtete Aussagen betreffen Aussagen zu Strategie, Ausblick und Wachstumserwartungen, Zukunftspläne und Potenzial für zukünftiges Wachstum, Wachstum der Produkte und Dienstleistungen in neuen Märkten, Branchentrends, sowie die Auswirkungen regulatorischer Initiativen. Diese Aussagen wurden auf Basis aktueller Informationen und Annahmen getroffen und unterliegen Risiken und Unsicherheiten. Die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse können aufgrund zahlreicher Faktoren wesentlich von jenen abweichen, die in diesem Dokument beschrieben sind und weder die Gesellschaft noch irgendeine andere Person übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung für die Richtigkeit der in diesem Dokument enthaltenen Ansichten oder der zugrundeliegenden Annahmen. Es wird keine Verantwortung übernommen, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren. Ende der Insiderinformation
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | HelloFresh SE |
Prinzenstraße 89 | |
10969 Berlin | |
Deutschland | |
E-Mail: | ir@hellofresh.com |
Internet: | www.hellofreshgroup.com |
ISIN: | DE000A161408 |
WKN: | A16140 |
Indizes: | MDAX |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
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